Bülach, 17.09.2021: Das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) hat die Beschwerden gegen die Teilgenehmigung des Betriebsreglements 2014 des Flughafens Zürich gutgeheissen. Es kommt zum Schluss, dass Lärmauswirkungen der Abend- und Nachtstunden nicht korrekt abgebildet wurden. Somit müssen die Behörden und Betreiber nochmals über die Bücher. Für die IG-Nord bedeutet dieses Urteil ein wichtiger Teilsieg, der klar aufzeigt, dass sich der Kampf gegen die willkürliche Lärmverteilung des Flughafens lohnt.
Mit grosser Genugtuung nimmt die IG-Nord Kenntnis vom Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts (BVGer), die Beschwerde gegen die Teilgenehmigung des Betriebsreglements 2014 des Flughafens Zürich gutzuheissen. Das BVGer kommt in seinem Urteil zum Schluss, dass die Lärmauswirkungen der Abend- und Nachtstunden nicht korrekt abgebildet wurden und müssen somit neu festgesetzt werden.
Grundlage für das Betriebsreglement sowie für die An- und Abflugrouten bildet der Sachplan Infrastruktur für die Luftfahrt SIL. Das BVGer stellt nun bei der Überprüfung des Sachplans fest, dass die Lärmbelastung zwischen 22.00 und 23.30 Uhr nicht korrekt bzw. gar nicht ausgewiesen wird oder auf veralteten Annahmen zur Verspätungssituation beruht. Folglich werden die vom Lärm betroffenen Gebiete nicht korrekt abgebildet. Das Gericht hebt daher die Festlegung der zulässigen Lärmimmissionen und der gewährten Erleichterungen auf.
Das BVGer verlangt, dass die Sachplanbehörde sich insbesondere mit der Verspätungssituation zwischen 23.00 und 23.30 Uhr vertieft auseinandersetzen und die Lärmauswirkungen neu festsetzen muss. Als Folge befristet das BVGer die Senkung der Mindestflughöhe für viermotorige Langstreckenflugzeuge bei Starts ab Piste 32 zeitlich bis zur nachzuholenden Prüfung der konkreten Lärmauswirkungen. Weiter verweigert das Gericht aus demselben Grund die Anpassung der FL 80-Regel. Gewisse Beschwerdebegehren, die eine weitergehende Anpassung von An- und Abflugrouten verlangten, verweist es zudem als Lärmklagen in ein separates vom BAZL noch zu eröffnendes Verfahren bzw. ins hängige Verfahren um Genehmigung des Betriebsreglements 2017.
Widerstand der betroffenen Gemeinden lohnt sich
Die Vertreterinnen und Vertreter der IG-Nord nahmen das Urteil aus St.Gallen mit grosser Genugtuung zur Kenntnis. «Der Entscheid des BVGer zeigt deutlich, dass es sich auch als kleiner Gemeindeverbund lohnt, für seine Rechte einzustehen. Die Billigung der Beschwerde kommt einem Sieg David gegen Goliath gleich. Wir wurden in unserer Wahrnehmung 2/2 bestätigt, dass man nicht alles, was Flughafen, Kanton und Bund planen, geschluckt und akzeptiert werden muss», so Hanspeter Lienhart, Präsident der IG-Nord.
Auch aus juristischer Perspektive sorgt das BVGer-Urteil für Zufriedenheit: «Rechtlich gesehen sind die jahrelangen Zürcher Flughafenverfahren an Komplexität kaum zu überbieten, gerade bei Fragen der Lärmauswirkungen in den Abend- und Nachtstunden. Das Ziel der IG Nord-Gemeinden ist dabei die Entwicklungsfähigkeit und die Wohnqualität der IG Nord-Gemeinden rechtlich verbindlich zu sichern. Dazu gehört auch, dass die Gemeinden nicht erst durch Einsprachen und Beschwerden in die Planungen zum Flughafen Zürich einbezogen werden.», sagt Dr. iur. Heinrich Ueberwasser, der juristische Vertreter der IGNord.
Die Gutheissung der Beschwerde ist klar ein Sieg für die lärmgeplagten Einwohner:innen in unmittelbarer Nähe des Flughafens Zürich. Der hartnäckige und mühselige Kampf hat sich gelohnt und wird mittelfristig eine wesentliche Verbesserung der Situation für die Anwohner:innen des Flughafens Zürich mit sich bringen.
Trotz dieses Teilsiegs ist es der IG-Nord ein Anliegen, zu unterstreichen, dass die Interessengemeinschaft weiterhin bei der Flughafenpolitik Hand für einen partnerschaftlichen Dialog bietet. Die IG-Nord bekennt sich zum Flughafenstandort Zürich und weiss um dessen wirtschaftliche und gesellschaftliche Bedeutung. Umso mehr erachtet die IG-Nord es als wichtig, sämtliche Anspruchsgruppen bei massgebenden Entscheidungen miteinzubeziehen und Anliegen der angrenzenden Bevölkerung weitestgehend zu berücksichtigen.
Für weitere Informationen:
Über die IG-Nord:
Die IG-Nord ist ein Zusammenschluss von 12 Gemeinden aus den Kantonen Zürich und Schaffhausen im Norden des Flughafens Zürich-Kloten. Die IG-Nord setzt sich für den Schutz ihrer Bevölkerung gegen übermässigen Fluglärm ein.
Sie nimmt die Interessen der Gemeinden zur Sicherung ihrer Entwicklungsmöglichkeiten wahr und ergänzt damit die generellen Ziele des Schutzverbandes der Bevölkerung um den Flughafen Zürich (SBFZ). Damit gibt die IG-Nord der Bevölkerung und den Gemeinden nördlich des Flughafens eine unüberhörbare Stimme.
Die 5 Forderungen der IG-Nord:
Die 12 Gemeinden der IG-Nord:
Buchberg, Rüdlingen Bachenbülach, Bülach, Eglisau, Glattfelden, Hochfelden, Höri, Neerach, Stadel, Weiach, Winkel
Medienmitteilung vom 3. Oktober 2024: Noch nie waren am Flughafen Zürich soviele Flugbewegungen während der Nachtflugsperrzeit zu verzeichnen, wie im Sommer 2024. Mit 194 Nachtflügen in den Monaten Juni, Juli und August stellt der Flughafen Zürich einen lärmigen neuen Rekord auf. Verstösse gegen das Nachtflugverbot werden von der Ausnahme zur Regel. Die Ruhebedürfnisse der Bevölkerung werden nicht respektiert.
Medienmitteilung vom 20. Dezember 2023: Die IG Nord hat beim Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL Einsprache gegen die Planauflage der Flughafen Zürich AG zum Neubau Dock A und zum Neubau ZRH-Tower eingereicht. Weil die "Hausaufgaben" gemäss dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom September 2021 noch immer nicht gemacht wurden, kommt die Pistenverlängerungsfrage und die jetzt anstehende Volksabstimmung zu früh. Die IG Nord fordert zudem in weiteren Eingaben den Schutz der Siedlungsqualität und der Siedlungsentwicklung in den Gemeinden im Norden des Flughafens sowie den Schutz des Werts der Liegenschaften.
c/o Stadt Bülach | Stadthaus | Abteilung Planung und Bau | Allmendstrasse 6 | 8180 Bülach
Telefon +41 44 863 14 61 | Fax +41 44 863 14 59 | info at ignord.ch | Impressum | Datenschutzerklärung