IG Nord - für eine gerechte Luftfahrtpolitik
 

Die Statuten der IG Nord

Zweck

Vertretung der Interessen der Gemeinden und deren Bevölkerung nördlich des Flughafens (gemeinsamer und somit stärkerer Auftritt gegen aussen) in Ergänzung zu den generellen Zielen des SBFZ (keine Konkurrenz).

Hauptziele

  • Gesetzlich verbindliche Sicherung der Nachtflugbeschränkung für die Zukunft
  • Verhinderung / Reduktion von Starts in Richtung Norden
  • Festsetzung von gesundheitsverträglichen Immissionsgrenzwerten (Lärm, Luft usw.)
  • Erreichen der Anerkennung als Gesprächspartner bei den verantwortlichen Stellen
  • Mitspracherecht bei künftigen Änderungen an Flughafeninfrastruktur und -betrieb

Themen

  • Solidarische Verteilung von Fluglärm
  • Keine Verstärkung der Nordausrichtung
  • Konsequente Einhaltung des Nachtflugverbosts
  • Max. 320‘000 Flugbewegungen pro Jahr
  • Kein Ausbau des Pistensystems
  • Sicherung der Siedlungsentwicklung
Zielerreichung durch
  • Information der Bevölkerung und Politiker durch Veranstaltungen, usw.
  • Presseartikel, Kommentare, Leserbriefe, usw.
  • Sensibilisierung der Bevölkerung, gemeinsame Aktionen
  • Mitsprache bei Entscheidfindung in Gremien, Kommissionen, usw.
  • Ergreifung von Rechtsmitteln mit juristischer Unterstützung

Informationskreise

  • Politiker kantonal - Veranstaltungen, Zeitungsartikel, Zuschriften
  • Bevölkerung kantonal, schweizerisch - Zeitungsartikel
  • Bevölkerung regional, kommunal - Mitteilungsblätter, Zeitungsartikel
  • Gemeindebehörden IG-Nord (Aktennotizen - interne Mitteilungen)

Gesprächspartner

Flughafen Zürich, Regierungsrat, Interessengruppen, SBFZ, Runder Tisch, private Bürgerinitiativen

Organe

Leitender Ausschuss

Bereitet die ordentlichen Sitzungen und dringende Beschlüsse (Pressecommuniqués) vor, trifft bei möglichen Rechtsmittelverfahren Vorabklärungen. Keine Entscheidungsbefugnis.

Mitgliederversammlung

Kurzfristig, per E-Mail einberufene Sitzungen der Gemeindedelegierten (1 pro Gemeinde) bei einzelnen Sachfragen und anstehenden Problemen.

Beschlüsse

Es gilt das Solidaritätsprinzip mit folgender Einschränkung: Eine Gemeinde kann von der Teilnahme an einem (Rechtsmittel-) Verfahren ausnahmsweise entbunden werden (nicht aber von der Kostenbeteiligungspflicht), wenn sie Gründe darlegt, die eine Beteiligung als nachteilig für die Gemeinde oder als in der Gemeinde politisch nicht vertretbar erscheinen lassen. Gleichwohl kann die IG-Nord in solchen Fällen nach aussen als „eine Stimme“ auftreten. Für Beschlüsse gilt das Mehr der Anwesenden.

Kosten

Anfallende Kosten werden durch die Stadt Bülach vorfinanziert und periodisch aufgrund der Faktoren Sockelbeitrag (40 %), Einwohnerzahl (40 %) und Betroffenheit (20 %) auf die Mitgliedgemeinden verteilt. Die Budgetierung stützt jeweils auf die offiziellen Einwohnerzahlen (ständige Wohnbevölkerung) des Bundesamts für Statistik ab. Es werden die Zahlen per 31. Dezember des Vorvorjahres des budgetierten Jahres verwendet.

Sekretariat

Die Stadt Bülach stellt das Sekretariat zur Verfügung. Die Sekretariatsentschädigung wird von den Delegierten festgelegt.

gültig ab 12. Oktober 2022

 
2025
Neuer Schub für raumplanerische Zusammenarbeit nötig
Medienmitteilung vom 23. September 2025: Mit der Anpassung des SIL-Objektblatts hat der Bundesrat eine langjährige Forderung der IG Nord endlich erfüllt. Jetzt braucht es neuen Schub für die raumplanerisch Zusammenarbeit auf Augenhöhe zwischen den IG-Nord-Gemeinden, den beteiligten Kantonen, dem Bund und dem Flughafen für die Raumplanung im Norden des Flughafens.
2025
Genehmigung für Neubau Tower ist kein Präjudiz

Medienmitteiluing vom 21. August 2025: Das UVEK hat heute über die Genehmigung für den Neubau des Towers am Flughafen Zürich informiert. Das UVEK hält darin fest, dass die Plangenehmigung kein Präjudiz für neue Infrastrukturbauten und für die künftige Ausgestaltung des Flugbetriebs ist. Der Bund stärkt damit das Anliegen der IG Nord-Gemeinden für eine vollwertige raumplanerische Entwicklung.

2024
Lärmiger Rekord bei Nachtflügen im Sommer 2024

Medienmitteilung vom 3. Oktober 2024: Noch nie waren am Flughafen Zürich soviele Flugbewegungen während der Nachtflugsperrzeit zu verzeichnen, wie im Sommer 2024. Mit 194 Nachtflügen in den Monaten Juni, Juli und August stellt der Flughafen Zürich einen lärmigen neuen Rekord auf. Verstösse gegen das Nachtflugverbot werden von der Ausnahme zur Regel. Die Ruhebedürfnisse der Bevölkerung werden nicht respektiert. (Korrigierte Version der Medienmitteilung*)

 

IG-Nord
Fluglärm fair verteilen!

c/o Stadt Bülach | Stadthaus | Abteilung Planung und Bau | Allmendstrasse 6 | 8180 Bülach

Telefon +41 44 863 14 61 | Fax +41 44 863 14 59 | info at ignord.ch | Impressum | Datenschutzerklärung