Es gilt nach wie vor, was das Bundesverwaltungsgericht bereits im September 2021 klar festgehalten hat: Der Sachplan Infrastruktur Luftfahrt SIL und das SIL-Objektblatt für den Flughafen Zürich müssen überarbeitet werden. Die Lärmauswirkungen der Abend- und Nachtstunden sind falsch abgebildet. Die Verspätungssituation zwischen 23.00 und 23.30 Uhr ist nicht korrekt berücksichtigt.
Keine rechtliche Grundlagen für neue Flughafenbauten und für Ausgestaltung Flugbetrieb
Ohne korrektes SIL-Objektblatt und ohne eine auf dieser Basis überprüfte Richtplanung der Kantone fehlt die planungsrechtliche Grundlage für neue Infrastrukturbauten am Flughafen und für die Ausgestaltung des Flugbetriebs. Die IG Nord und die IG Nord-Gemeinden haben deshalb bereits Ende 2023 gegen den Neubau des Doks A und gegen den Neubau des Towers Einsprache erhoben.
Plangenehmigung ist hat keine präjudizielle Wirkung
Das UVEK hält in der Plangenehmigung fest, dass die Erteilung der Genehmigung für den Neubau des Towers für die Einsprachen der IG Nord und der IG Nord-Gemeinden Buchberg (SH), Bülach (ZH), Bachenbülach (ZH), Eglisau (ZH), Glattfelden (ZH), Hochfelden (ZH), Höri (ZH), Lengnau (AG), Neerach (ZH), Neuenhof (AG), Rüdlingen (SH) und Winkel (ZH) keine präjudizielle ober sonstwie bindende Wirkung auf allfällige hängige oder spätere flugbetrieblich relevanten Verfahren des Flughafens Zürich hat. Durch den vorliegenden Entscheid werden die Einsprechenden in ihren Rechten und Möglichkeiten gegenüber flugbetriebsbezogenen Festlegungen in übergeordneten Planungsverfahren, insbesondere im SIL-Objektblatt, sowie in Verfahren zur Änderung des Betriebsreglements oder in Verfahren zur raumplanerischen Entwicklung der Gemeinden nicht eingeschränkt
Bund stärkt Anliegen der IG Nord-Gemeinden
Mit dem Verweis auf die fehlende präjudizierende Wirkung stärkt der Bund das Anliegen der IG Nord-Gemeinden für eine vollwertige raumplanerische Entwicklung und bestätigt erstmals in dieser Deutlichkeit, dass die IG Nord-Gemeinden in den Verfahren zu ihrer raumplanerischen Entwicklung nicht eingeschränkt sind.
Medienmitteiluing vom 21. August 2025: Das UVEK hat heute über die Genehmigung für den Neubau des Towers am Flughafen Zürich informiert. Das UVEK hält darin fest, dass die Plangenehmigung kein Präjudiz für neue Infrastrukturbauten und für die künftige Ausgestaltung des Flugbetriebs ist. Der Bund stärkt damit das Anliegen der IG Nord-Gemeinden für eine vollwertige raumplanerische Entwicklung.
Medienmitteilung vom 3. Oktober 2024: Noch nie waren am Flughafen Zürich soviele Flugbewegungen während der Nachtflugsperrzeit zu verzeichnen, wie im Sommer 2024. Mit 194 Nachtflügen in den Monaten Juni, Juli und August stellt der Flughafen Zürich einen lärmigen neuen Rekord auf. Verstösse gegen das Nachtflugverbot werden von der Ausnahme zur Regel. Die Ruhebedürfnisse der Bevölkerung werden nicht respektiert. (Korrigierte Version der Medienmitteilung*)
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