IG Nord - für eine gerechte Luftfahrtpolitik
 

Die Lärmbulletins der IG-Nord

Lärmbulletins

Am Flughafen Zürich gilt eine Nachtflugsperre. Flugzeuge dürfen zwischen 6.00 und 23.00 Uhr Starten und Landen. Bis spätestens 23.30 Uhr kann der Flughafen Verspätungen abbauen.

In Notfällen darf der Flughafen Sonderbewilligungen für Flüge nach 23.30 Uhr erteilen. Dies ist beispielsweise bei Ambulanzflügen oder bei unvorhergesehenen Witterungsverhältnissen der Fall. Er muss jedoch seinen Flugplan noch konsequenter auf die regulären Betriebszeiten ausrichten.

Flugbewegungen während den Nachtsperrzeiten werden häufig über den Norden geführt. Die IG-Nord wehrt sich gegen eine zunehmende Durchlöcherung der Nachtflugsperre und interveniert bei einer systematischen Verletzung der Nachtsperrzeiten.

Wieviele Flüge während der Nachtflugsperre stattfinden, weist der Flughafen Zürich in seinen monatlichen Lärmbulletins aus.

 

Lärmbulletins des Flughafens Zürich

Juli 2025

Juni 2025

Mai 2025

April 2025

März 2025

Februar 2025

Januar 2025

Dezember 2024

November 2024

Oktober 2024

September 2024

August 2024

Juli 2024

Juni 2024

Mai 2024

April 2024

März 2024

Februar 2024

Januar 2024

Dezember 2023

November 2023

Oktober 2023

September 2023

August 2023

Juli 2023

Juni 2023

Mai 2023

April 2023

März 2023

Februar 2023

Januar 2023

 
2025
Genehmigung für Neubau Tower ist kein Präjudiz

Medienmitteiluing vom 21. August 2025: Das UVEK hat heute über die Genehmigung für den Neubau des Towers am Flughafen Zürich informiert. Das UVEK hält darin fest, dass die Plangenehmigung kein Präjudiz für neue Infrastrukturbauten und für die künftige Ausgestaltung des Flugbetriebs ist. Der Bund stärkt damit das Anliegen der IG Nord-Gemeinden für eine vollwertige raumplanerische Entwicklung.

2024
Lärmiger Rekord bei Nachtflügen im Sommer 2024

Medienmitteilung vom 3. Oktober 2024: Noch nie waren am Flughafen Zürich soviele Flugbewegungen während der Nachtflugsperrzeit zu verzeichnen, wie im Sommer 2024. Mit 194 Nachtflügen in den Monaten Juni, Juli und August stellt der Flughafen Zürich einen lärmigen neuen Rekord auf. Verstösse gegen das Nachtflugverbot werden von der Ausnahme zur Regel. Die Ruhebedürfnisse der Bevölkerung werden nicht respektiert. (Korrigierte Version der Medienmitteilung*)

2024
Pistenverlängerungen: Der Regierungsrat hat die Hausaufgaben nicht gemacht
Medienmitteilung vom 18. Januar 2024: Das Flughafen-Bundesverwaltungsgerichtsurteil von 2021 muss endlich umgesetzt werden. Vorher darf es keine Pistenverlängerung geben. Der Nachtlärm und die planerischen Grundlagen müssen überprüft und neu festgesetzt werden. Die IG Nord fordert, dass alle Sicherheitsfragen geklärt, die Siedlungsentwicklung möglich und die Grundstücke im Wert geschützt werden.
 

IG-Nord
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