IG Nord - für eine gerechte Luftfahrtpolitik
 

Die Lärmbulletins der IG-Nord

Lärmbulletins

Am Flughafen Zürich gilt eine Nachtflugsperre. Flugzeuge dürfen zwischen 6.00 und 23.00 Uhr Starten und Landen. Bis spätestens 23.30 Uhr kann der Flughafen Verspätungen abbauen.

In Notfällen darf der Flughafen Sonderbewilligungen für Flüge nach 23.30 Uhr erteilen. Dies ist beispielsweise bei Ambulanzflügen oder bei unvorhergesehenen Witterungsverhältnissen der Fall. Er muss jedoch seinen Flugplan noch konsequenter auf die regulären Betriebszeiten ausrichten.

Flugbewegungen während den Nachtsperrzeiten werden häufig über den Norden geführt. Die IG-Nord wehrt sich gegen eine zunehmende Durchlöcherung der Nachtflugsperre und interveniert bei einer systematischen Verletzung der Nachtsperrzeiten.

Wieviele Flüge während der Nachtflugsperre stattfinden, weist der Flughafen Zürich in seinen monatlichen Lärmbulletins aus.

 

Lärmbulletins des Flughafens Zürich

September 2025

August 2025

Juli 2025

Juni 2025

Mai 2025

April 2025

März 2025

Februar 2025

Januar 2025

Dezember 2024

November 2024

Oktober 2024

September 2024

August 2024

Juli 2024

Juni 2024

Mai 2024

April 2024

März 2024

Februar 2024

Januar 2024

Dezember 2023

November 2023

Oktober 2023

September 2023

August 2023

Juli 2023

Juni 2023

Mai 2023

April 2023

März 2023

Februar 2023

Januar 2023

 
2026
IG Nord erhebt Einsprache gegen Betriebsreglementsänderung
Medienmitteilung vom 16.02.2026: Die IG Nord und 13 Gemeinden aus den Kantonen Zürich, Schaffhausen und Aargau haben beim Bundesamt für Zivilluftfahrt Einsprache gegen das ergänzte Gesuch zur Änderung des Betriebsreglements 2014/2017 eingereicht. Die weiterhin unfaire Konzentration auf den Norden, die ungenügende Lärmreduktion und die Einschränkungen bei der Siedlungsentwicklung sind die Gründe dafür.
2026
IG Nord erhebt Einsprache gegen Pistenverlängerungen

Medienmitteilung vom 2. Juli 2026: Die IG Nord und 13 Gemeinden aus den Kantonen Zürich, Schaffhausen und Aargau haben beim Bundesamt für Zivilluftfahrt Einsprache gegen die Gesuche für die Verlängerungen der Pisten 28 und 32 eingereicht. Zentrale Fragen, unter anderem zur Sicherheit und zur Raumplanung sind ungenügend geklärt. Verbindliche Garantien gegen Kapazitätssteigerungen und für den Schutz der Nachtruhe fehlen.

2025
Genehmigung für Neubau Tower ist kein Präjudiz

Medienmitteiluing vom 21. August 2025: Das UVEK hat heute über die Genehmigung für den Neubau des Towers am Flughafen Zürich informiert. Das UVEK hält darin fest, dass die Plangenehmigung kein Präjudiz für neue Infrastrukturbauten und für die künftige Ausgestaltung des Flugbetriebs ist. Der Bund stärkt damit das Anliegen der IG Nord-Gemeinden für eine vollwertige raumplanerische Entwicklung.

 

IG-Nord
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