IG Nord - für eine gerechte Luftfahrtpolitik
 

SIL-Objektblatt plant an den Interessen des Nordens vorbei


Eglisau, 23.08.2017: Der Bundesrat hat heute die zweite SIL-Etappe für den Flughafen Zürich ohne wesentliche Korrekturen genehmigt. Damit macht er erneut klar, dass die Interessen der Regionen im Norden des Flughafens unberücksichtigt bleiben. Entgegen wiederholter Kritik der IG-Nord und der Bevölkerung im Norden wird an den sowohl sicherheitstechnisch als auch betrieblich unnötigen Pistenverlängerungen festgehalten. Gleichzeitig bleiben die zum Verspätungsabbau geeigneten Südstarts geradeaus auf Ausnahmefälle beschränkt.

Die IG-Nord lehnt die im SIL-Objektblatt vorgesehenen Pistenverlängerungen dezidiert ab. Diese sind weder aus Gründen der Sicherheit noch der Kapazität nötig. Das heutige Pistensystem wird aufgrund des Trends hin zu grösseren und voll ausgelasteten Maschinen auch langfristig genügen, um die Nachfrage zu decken – wenn es optimal genutzt wird. Im luftfahrtpolitischen Bericht vom Februar 2016 hat der Bundesrat selber richtigerweise festgehalten, dass kein betrieblicher Bedarf für Pistenverlängerungen bestehe. «Wir wehren uns dagegen, dass mit Scheinargumenten auf eine Kapazitätsausweitung hingearbeitet wird, welche die Bevölkerung im Norden noch stärker belasten wird», sagt Hanspeter Lienhart, Präsident der IG-Nord. Die dem SIL 2 zugrundeliegenden Parameter und Betriebskonzepte führen insgesamt zu einer massiven Vergrösserung der Gebiete mit Lärmbelastung und engen die Entwicklung der betroffenen Gemeinden unnötig ein.

Die Einführung von Südstarts geradeaus bei Bise oder bei Nebel wird grundsätzlich begrüsst. Die IG-Nord fordert aber weiterhin, dass diese auch tagsüber in den Spitzenzeiten eingesetzt werden können. Von einem Verspätungsabbau während des Tages profitieren alle Regionen um den Flughafen gleichermassen, weil dadurch die Belastung in den besonders lärmsensitiven Nachtstunden reduziert würde. «Dass ein probates Mittel zum Verspätungsabbau von vorneherein ausgeschlossen wird, zeigt die Unausgewogenheit des SIL-Objektblatts exemplarisch auf», kritisiert Lienhart.

Als hauptbetroffene Region um den Flughafen fordert die IG-Nord, dass alle Regionen die Lasten des Flugbetriebs gemeinsam mittragen. Sie wird bei der Erarbeitung eines neuen Betriebsreglements des Flughafens Zürich ihre Positionen für eine faire und ausgewogene Flughafenpolitik weiterhin mit aller Konsequenz vertreten.

Medienmitteilung als PDF

 
2023
Pistenverlängerungen: Der Regierungsrat hat die Hausaufgaben nicht gemacht
Medienmitteilung vom 18. Januar 2024: Das Flughafen-Bundesverwaltungsgerichtsurteil von 2021 muss endlich umgesetzt werden. Vorher darf es keine Pistenverlängerung geben. Der Nachtlärm und die planerischen Grundlagen müssen überprüft und neu festgesetzt werden. Die IG Nord fordert, dass alle Sicherheitsfragen geklärt, die Siedlungsentwicklung möglich und die Grundstücke im Wert geschützt werden.
2023
Zürcher Pistenverlängerungsabstimmung kommt zu früh

Medienmitteilung vom 20. Dezember 2023: Die IG Nord hat beim Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL Einsprache gegen die Planauflage der Flughafen Zürich AG zum Neubau Dock A und zum Neubau ZRH-Tower eingereicht. Weil die "Hausaufgaben" gemäss dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom September 2021 noch immer nicht gemacht wurden, kommt die Pistenverlängerungsfrage und die jetzt anstehende Volksabstimmung zu früh. Die IG Nord fordert  zudem in weiteren Eingaben den Schutz der Siedlungsqualität und der Siedlungsentwicklung in den Gemeinden im Norden des Flughafens sowie den Schutz des Werts der Liegenschaften.

2021
Teilsieg für die IG-Nord: Bundesverwaltungsgericht heisst Beschwerden gut

Medienmitteilung vom 17. September 2021: Das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) hat die Beschwerden gegen die Teilgenehmigung des Betriebs­reglements 2014 des Flughafens Zürich gutgeheissen. Es kommt zum Schluss, dass Lärm­auswirkungen der Abend- und Nachtstunden nicht korrekt abgebildet wurden. Somit müssen die Behörden und Betreiber nochmals über die Bücher. Für die IG-Nord bedeutet dieses Urteil ein wichtiger Teilsieg, der klar aufzeigt, dass sich der Kampf gegen die willkürliche Lärmverteilung des Flughafens lohnt.

 

IG-Nord
Fluglärm fair verteilen!

c/o Stadt Bülach | Stadthaus | Abteilung Planung und Bau | Allmendstrasse 6 | 8180 Bülach

Telefon +41 44 863 14 61 | Fax +41 44 863 14 59 | info at ignord.ch | Impressum | Datenschutzerklärung